Fahrradmitnahme in der Bahn
Veröffentlicht am 03. Aug, 2011 von IC Bahn in Bus und Bahn | Keine Kommentare
Viele Menschen möchten eine Bahnfahrt gerne mit einer Radtour verbinden und ihr Fahrrad im Zug mitführen. Nur wenige kennen allerdings die Richtlinien und nötigen Vorbereitungen, um eine solche Radtour. Was muss also bei der Fahrradmitnahme im Zug beachtet werden?
Fahrradmitnahme im Nahverkehr
Jede Zuggesellschaft hat besondere Richtlinien für die Mitnahme von Fahrrädern, die teilweise noch nach Zugtypen oder sogar Tageszeit variieren. Die Regeln der Bahn sind hier ein sehr gutes Beispiel, da hier viele verschiedene Arten von Zügen angeboten werden und die vorhandenen Richtlinien bis auf wenige Ausnahmen auch auf jede andere Zuggesellschaft zutreffen. Die Bahn trennt hauptsächlich in Fahrradmitnahme im Nah- und im Fernverkehr, hat aber auch besondere Richtlinien für Nachtzüge und internationale Fahrten. Im Nahverkehr ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich erlaubt, erfordert allerdings ein Fahrradticket, das sowohl an Automaten als auch im Reisebüro oder online gebucht werden kann. Diese Kosten sollte man also beim Mitnehmen eines Fahrrads beachten. Außerdem wird im Nahverkehr darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Kapazität für Fahrräder vorhanden ist. Daher wird davon abgeraten, im Berufsverkehr zu fahren – manche Verkehrsverbünde verhängen sogar Sperrzeiten – da dies nicht nur den Betriebsablauf verzögert, sondern auch für alle Beteiligten aufgrund der Menge an Menschen im Zug schwierig wird. Im Nahverkehr gibt es spezielle Fahrrad- beziehungsweise Mehrzweckabteile, die sich häufig am Ende oder Anfang eines Zuges befinden und Platz für eine bestimmte Anzahl an Fahrrädern bieten.
Fahrradmitnahme im Fernverkehr
Neben der Mitnahme eines Fahrrads im Nahverkehr, ist dies natürlich auch im Fernverkehr möglich. Allerdings sind die Richtlinien hier etwas komplizierter und die speziellen Fahrradtickets kosten unter Umständen mehr. Fahrradmitnahme ist hauptsächlich in IC- und EC-Zügen möglich, ICEs haben in den meisten Fällen kein Fahrradabteil und die Mitnahme gestaltet sich dadurch als schwierig. Sofern ein Fahrradticket gekauft wurde, kann bei einem Fernverkehrszug mit der Option zur Fahrradmitnahme das dafür vorgesehene Abteil mit Hilfe des sogenannten Wagenstandsanzeigers, einem Aushang am Bahnsteig, gefunden werden. Das Abteil ist mit einem kleinen Fahrradsymbol versehen – die Fahrräder werden während der Fahrt in Halterungen verstaut. In besonderen Zügen wie zum Beispiel dem Nachtzug ist die Fahrradmitnahme nur bedingt möglich und teilweise mit hohen Kosten verbunden. In jedem Fall kann ein demontiertes Fahrrad sowie ein Klapprad aber als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden.
Andere Aspekte der Fahrradmitnahme
Neben den Richtlinien der Zuggesellschaft sollten bei der Fahrradmitnahme auch andere Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrrad nicht zu schwer ist und nur mit dem nötigsten Gepäck bepackt ist, da Gewicht besonders beim Wechsel zwischen zwei Zügen Zeit kostet. Außerdem müssen Fahrräder in manchen Fällen angehoben werden, um in den Zug zu gelangen oder in einer Halterung festgemacht zu werden. Neben einem geringen Gewicht des Fahrrads ist es ebenfalls sinnvoll, kein anderes Gepäck mitzunehmen, das zusätzlich getragen werden muss. So sind beide Hände für das Rad frei. Trotzdem sollte genügend Zeit zum Umsteigen eingeplant werden, um keinen Zug zu verpassen. Insgesamt sollten vor einer Fahrradmitnahme im Zug genügend Informationen sowohl über die Richtlinien der Zuggesellschaft als auch über persönliche Details gesammelt werden.
Bild: Daniel Ernst – Fotolia
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